![]() |
![]() |
![]() |
||
![]() |
||||
![]() |
||||
![]() |
|
|||
|
MIETVERTRAG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vermieter | Name: | Edwin Doschke | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anschrift: | Pariser Str. 11 10719 Berlin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Telefon: | (030) 883 15 89 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mieter | Name: | ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anschrift: | ... ... | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Telefon: | ... | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
§ 1 Personen | Das Objekt wird angemietet zur alleinigen Nutzung durch ... ... § 2 Vermietungs- | erlaubnis Der Vermieter ist Eigentümer des Objektes.
§ 3 Mietsache
| Der Vermieter überläßt zu Wohnzwecken die im Folgenden näher bezeichnete Wohnung.
| Anschrift | der Mietsache: Pariser Str. 11,
10719 Berlin
| Lage der | Wohnung: Seitenflügel, 3. OG
| Ausstattung:
| 2 miteinander verbundene Zimmer ,
Küche mit Einbauküche, Vollbad,
Diele, begehbare Kleiderkammer,
Abstellkammer
| Sonstiges:
| Die Wohnfläche beträgt ca. 60 qm. Die Räumlichkeiten sind voll möbliert. Die Möblierung ergibt sich aus dem lnventarverzeichnis (wird bei Schlüsselübergabe gegengezeichnet). Übergeben werden: je ... Wohnungs-, Hauseingangstür- und Briefkastenschlüssel § 4 Mietzeit
| Das Mietverhältnis beginnt am ... und endet mit Ablauf des ... § 5 Mietzins
| Die Miete beträgt einschließlich aller Betriebs- und Nebenkosten:
____________
§ 6 Telefon
| Kosten, die sich aus der Nutzung des zur Verfügung stehenden Telefonanschlusses durch den Mieter oder dessen Besucher ergeben, sind in voller Höhe vom Mieter zu erstatten. Der Mieter ist damit einverstanden, daß die Telekom beauftragt ist, zum Zwecke der präzisen Abrechnung bei Mieterwechsel einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen.
§ 7 Kaution
| 1. Der Mieter leistet bei Abschluß des Mietvertrages eine Kaution in Höhe von _________ . Bei Mietverträgen bis zu 3 Monaten wird Übereinstimmung erzielt, daß die Kaution nicht angelegt wird (s. Abs. 2). 2. Der Vermieter legt die Kaution, getrennt von seinem Vermögen, bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündiungsfrist üblichen Zinssatz an. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. 3. Der Vermieter zahlt dem Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb angemessener Zeit nach Räumung und Rückgabe der Wohnung nebst Zinsen zurück, soweit gegen den Mieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen oder zu erwarten sind. § 8 Zahlungsweise
| Die Miete ist monatlich im voraus zu zahlen, spätestens jedoch am
3. Werktag des Monats auf das Konto:
|
| Kontoinhaber:
| Edwin Doschke
|
|
| BLZ:
| ____________
|
|
| Bank:
| ____________
|
|
| Konto Nr.:
| ____________
| § 9 Vorzeitiger Auszug, Ersatzmieter
| Ein befristeter Mietvertrag ist grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.
Zieht der Mieter vorzeitig aus, haftet er gleichwohl bis zum Ablaufdatum des Vertrages für dessen ordnungsgemäße Erfüllung.
§ 10 Festsetzung des Mietzinses
| Eine Befristung des Mietvertrages schließt die Erhöhung des
Mietzinses im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht aus.
§ 11 Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten
| Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache und ihres Zubehörs, die er selbst oder die Personen verursachen, die auf Veranlassung des Mieters mit der Mietsache in Berührung kommen.
Haustiere jedweder Art dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Vermieters gehalten werden.
Bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Vermieters.
§ 12 Instandhaltung
| Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie sämtliche darin enthaltenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und technische Geräte sachgemäß zu bedienen. Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften, zu heizen und regelmäßig zu reinigen. Bei eventuellen Schäden oder Mängeln ist der Vermieter oder sein Beauftragter unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen.
§ 13 Zugangs- | berechtigung Der Vermieter oder sein Beauftragter darf die Räumlichkeiten zur Prüfung ihres Zustandes, zur Ablesung von Meßgeräten und zur Vorführung von Miet- oder Kaufinteressenten in angemessenen Zeitabständen betreten. Der gewünschte Zugang ist dem Mieter rechtzeitig mitzuteilen.
§ 14 Rückgabe
| Bei Ende des Mietverhältnisses sind die Räumlichkeiten gereinigt und in einwandfreiem Zustand an den Vermieter zu übergeben. Persönliche Gegenstände des Mieters dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters im Objekt verbleiben. Sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter auszuhändigen, dies gilt auch für vom Mieter etwa nachträglich angefertigte Schlüssel.
§ 15 Hausordnung
| Der Zeitmieter erhält ein Exemplar der geltenden Hausordnung, die Bestandteil dieses Mietvertrages ist, bei Schlüsselübergabe ausgehändigt.
§ 16 Sonstiges
| Die Kosten für den elektrischen Strom sind in der Miete enthalten.
Weitere Vereinbarungen zu diesem Vertrag sind auf einem gesonderten Blatt aufzuführen und zu unterschreiben. | Berlin, den ______________
____________,den _________
_______________________ Unterschrift Vermieter _________________________ Unterschrift Mieter(in) |